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Private Haftpflicht

Private Haftpflichtversicherung: die wohl mit wichtigste Versicherung

Über 80% der Bundesbürger haben eine. Wenn es eine Versicherung gibt, die wirklich alle haben sollten, dann ist es ausnahmslos die Private Haftpflichtversicherung. Denn: Wer Schäden verursacht, muss per Gesetz (§ 823 BGB, Schadensersatzpflicht) auch dafür aufkommen. Und das kann teuer werden. Beispielsweise wenn Sie als Gast ein Glas Rotwein auf einen neuen Teppich verschütten, oder Ihnen die Parfümflasche in das Waschbecken Ihrer Mietwohnung fällt.

Denn, so der der § 823 BGB:

(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

(2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.

Gut, wer dafür mit einer Privaten Haftpflichtversicherung vorgesorgt hat. Das Schöne daran: Sie ist trotz ihres enormen Leistungsschutzes oft wirklich günstig.

Die Vorteile einer Privaten Haftpflichtversicherung.

Sie schützt Sie und um die Uhr und gilt auch bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten.

Ihre Familie ist mitversichert damit auch Ihre Sprösslinge, die beim Spielen dem Fußball in die Fensterscheibe des Nachbars kicken.

Leben Sie mit einem Partner in einer Ehe ähnlichen Gemeinschaft, so ist auch er oder sie mitversichert, wenn Ihre bessere Hälfte dem Versicherer genannt wird. Als Single haben Sie einen geringeren Beitrag.

Erweiterte Private Haftpflichtversicherungen

Für besondere Risiken in Privathaushalten gibt es ergänzend eine Reihe von Spezialversicherungen. Wie beispielsweise die:

  • Hundehalter-Haftpflichtversicherung. Falls Ihr Hund den Briefträger oder einen Passanten beißen sollte.
  • Pferdehalter-Haftpflichtversicherung. Für den Fall eines ungewollten Deckaktes oder einem Flurschaden etc.
  • Einschlüsse für Sportgeräte, Segelboote, oder z.B. ferngesteuerte Fahrzeuge