Leistungen der Privaten Unfallversicherung.
Diese können individuell geregelt werden und bestehen aus mehreren Komponenten. Die Wichtigste ist die Invaliditätsleistung. Eine Invalidität liegt vor, wenn Ihre körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit durch einen Unfall dauerhaft beeinträchtigt wird. Ihr Anspruch aus der Unfallversicherung errechnet sich aus der Gliedertaxe und der Höhe des Invaliditätsgrades.
Ergänzend können folgende Zusatzleistungen vereinbart werden:
Todesfallleistung. Sie ist in vielen Tarifen automatisch enthalten und wird gezahlt, wenn der Unfall binnen eines Jahres nach dem Unfalltag zum Ableben führt.
Übergangsleistung. Damit möchte man Schwerverletzten die Finanzierung notwendiger Heilbehandlungen ermöglichen.
Tagegeld – Es wird bei einer Unfall bedingten Arbeitsunfähigkeit für die Dauer der ärztlichen Behandlung gezahlt, jedoch längstens für ein Jahr. Der Tagegeldsatz kann individuell vertraglich festgelegt werden.
Krankenhaus-Tagegeld. Es wird ausgezahlt bei einer Unfall bedingten vollstationären Behandlung in einem Krankenhaus: Und zwar vom Tag der Aufnahme bis zum Entlassungstag maximal zwei Jahre lang.
Genesungsgeld. Dieses wird nach einer vollstationären Krankenhausbehandlung bezahlt, vorausgesetzt, Sie hatten Anspruch auf Krankenhaus-Tagegeld. Sie erhalten für die gleiche Tagesanzahl Genesungsgeld, für die Sie auch Krankenhaus-Tagegeld erhalten haben. Jedoch max. für 100 Tage.
Arten oder Varianten der Privaten Unfallversicherung